Informationen zur Umstellung auf öffentlich-rechtliche Gebühren ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 löst ein öffentlich-rechtliches Gebührensystem für Trink- und Abwasser die bisherigen privatrechtlichen Entgelte und Tarife ab. So vermeidet der WVIW im Interesse aller Kundinnen und Kunden eine Umsatzsteuerpflicht auf Schmutz- und Niederschlagswasser, die sonst infolge neuer rechtlicher Regelungen fällig wäre. Hierzu ein kurzer Überblick:
Was ändert sich durch die Umstellung?
Für Sie ändert sich durch die Umstellung nicht viel. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Unsere bisherigen Vertragsbedingungen werden in öffentlich-rechtliche Satzungen überführt. Es ändern sich einige Begriffe, z. B.
Preis / Entgelt = Gebühr
Rechnung = Gebührenbescheid
Statt eines Einspruchs können Sie zukünftig Klage erheben
Gelten Ihre bisherigen Verträge mit dem WVIW weiter?
Die rechtliche Grundlage für die Wasserver- und Abwasserentsorgung wird ab 1. Januar 2025 in ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis verändert. Das heißt, Ihr aktueller Vertrag wird automatisch zum 31. Dezember 2024 beendet. Hierzu erhalten Sie eine Schlussrechnung. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist durch diesen rechtlichen Wechsel weiterhin gesichert.
Bleibt die Vertragskontonummer bestehen?
Nein, aus Ihrer bisherigen Vertragskontonummer wird eine neue Gebührenkontonummer, welche Sie mit dem neuen Gebührenbescheid, als Beilage zur Schlussrechnung, erhalten.
Sind auch künftig Abschlagszahlungen zu leisten?
Ja, Sie bekommen weiterhin von uns einen Abschlagsplan mitgeteilt. Diesen erhalten Sie mit der Schlussrechnung.
Muss das SEPA-Lastschriftmandat erneuert werden?
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat hat auch weiterhin Gültigkeit. Es muss nicht neu erteilt werden.
Müssen Änderungen am Dauerauftrag oder bei der Überweisung vorgenommen werden?
Ja, geben Sie bitte im Verwendungszweck nur noch Ihre neue Gebührenkontonummer an oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Hier übernehmen wir die Zuordnung automatisch für Sie.
Gelten die bisherigen Allgemeinen Ver- und Entsorgungsbedingungen (AVB/AEB) des WVIW weiter?
Nein, diese Regelungen gelten ab 01.01.2025 nicht mehr, diese werden durch Satzungen ersetzt.
Wo können Sie die Grundlagen für die Gebühren finden?
Die neuen Regelungen werden als Satzungen veröffentlicht. Diese finden Sie ab 01.01.2025 auf unserer Homepage unter www.wviw.de oder im Amtsblatt der Samtgemeinden. Die Satzungen übernehmen viele Regelungen aus den bisherigen AVB/AEB.
Ändert sich der Abrechnungszeitraum?
Nein, der Abrechnungszeitraum wird nicht verändert.
Wie sieht die Abrechnung zukünftig aus?
Zukünftig bekommen Sie einen Gebührenbescheid. Dieser ersetzt die Rechnung. Der Aufbau des Gebührenbescheides orientiert sich an unserem bekannten Format der Rechnung.
Wie hoch sind die neuen Abschläge?
Mit der Schlussrechnung erhalten Sie ein Gebührenbescheid mit den neuen Abschlägen für 2025.
Müssen die Änderungen akzeptiert werden?
Sie können den Änderungen nicht widersprechen. Die Änderungen erfolgen im Interesse aller Kunden*innen, um künftig die Umsatzsteuer auf Abwasser zu vermeiden. Die Satzungen des WVIW schreiben ab 1. Januar 2025 eine Abrechnung nach Gebühren vor.
Wie sehen die Umsatzsteuersätze für Wasser und Abwasser nach der Umstellung auf
Gebühren aus?
Durch die Umstellung auf ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis bleiben die Umsatzsteuersätze unverändert:
| bisher | ab 2025 |
Trinkwasser | 7 % | 7 % |
Abwasser | 0 % | 0 % |
Niederschlagswasser | 0 % | 0 % |
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern unter oder rufen Sie uns unter 05534 9925-0 an.