Informationen über den Einbau eines Abzugszählers
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, können gemäß der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen abgesetzt werden. Zu den abzusetzenden Mengen zählen Verbräuche wie z.B. die Gartenbewässerung, Gartenteiche oder Tiertränken, jedoch keine Pool-Befüllungen oder Autowäsche. Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) setzt dafür den Einbau eines separaten, geeichten Kaltwasserzählers vom WVIW voraus. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Installation sind vom Kunden zu tragen.
Was muss getan werden, um einen solchen Zähler zu erhalten?
- Antragstellung beim WVIW. Der entsprechende Antrag ist über www.wviw.de unter der Rubrik „Kundenservice / Abzugszähler“ herunterzuladen.
- Nach erfolgter Genehmigung des Antrages ist mit dem zuständigen Mitarbeiter des WVIW ein Termin für die Festlegung der Einbaustelle im Gebäude unter der Tel. 0152-31375481 zu vereinbaren.
- Aushändigung des Zählers inkl. Halterung durch den WVIW.
- Setzen des Zählers inkl. Halterung einschließlich Leitung und Entnahmestelle durch einen vom Kunden beauftragten zugelassenen Installateur.
- Zusendung der Bescheinigung über den Einbau einschließlich Dokumentation an den WVIW.
- Abnahme und Verplombung durch den zuständigen Mitarbeiter des WVIW nach telefonischer Vereinbarung.
- Vor Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren ist durch die/den Grundstückseigentümer/in der Austausch des Zählers beim WVIW auf eigene Kosten erneut zu beantragen.
Zu beachten ist: Läuft die Eichfrist eines Abzugszählers ab, ist ein Abzug des Schmutzwassers nur noch für das ablaufende Jahr möglich. Wird der Zähler erst im Folgejahr getauscht, ist ein Abzug erst ab dem Einbautag möglich. Mit dem „Altzähler“ (abgelaufene Eichfrist) gemessene Werte werden im Folgejahr nicht anerkannt.
Lohnt sich ein Zählereinbau?
ie Frage, ob sich ein Abzugszähler lohnt, muss sich jede/r Kunde/in selbst beantworten. Für Ihre persönliche Kosten-Nutzen-Analyse wurden nachfolgend die zu erwartenden Mindestkosten aufgelistet, wobei die Höhe der Kosten vom Einbauort und Installationsaufwand abhängig ist.
1. Zähler inklusive Halterung |
ca. 100,00 € |
2. Administrativer Aufwand einschließlich Festlegung und Abnahme des Zählers |
ca. 200,00 € |
3. Kosten für den Installateur |
ca. 150,00 € |
4. Kosten nach Ablauf der Eichfrist alle sechs Jahre (Zähler und Installateur) |
ca. 100,00 € |
Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen.