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Trinkwasser Abkochgebot in Teilen des Versorgungsbereichs des WVIW

Trinkwasser Abkochgebot auch in Dielmissen und Hunzen notwendig – Chlorung erfolgt

 

Im Bereich der Orte Dohnsen, Wegensen, Bremke, Kreipke, Heyen, Halle, Buchhagen, Westerbrak, Kirchbrak, Dielmissen und Hunzen muss auf Grund der letzten Nachuntersuchungen eine Desinfektionsmaßnahme im Trinkwasserversorgungsnetz durchgeführt werden. Dadurch sind auch die Orte Linse, Kemnade, Hehlen und Bodenwerder „Altstadt“, sowie Linser Straße betroffen. 

Zusammen mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Holzminden wurde vorbeugend festgelegt, dem Trinkwasser zu Desinfektionszwecken Chlor zuzusetzen. 

Die Art und Menge der Zugabe bestimmt sich nach der Verordnung über Trinkwasser (Trinkwasserverordnung-TrinkwV) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Chlorung des Trinkwassers erstreckt sich auf das Trinkwassersystem der oben genannten Orte und Ortsteilen. Die Beeinträchtigung des Trinkwassers wird auf Rohrbrüche bzw. Undichtigkeiten zurückgeführt. Die Desinfektion des Trinkwassers wird nur solange es erforderlich ist durchgeführt. Sobald die eingeleiteten Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind, werden wir die Kunden informieren.

Trinken Sie bitte nur abgekochtes Leitungswasser (einmal kräftig aufsprudeln lassen) oder Mineralwasser aus Flaschen. Sie können das Leitungswasser zur Toilettenspülung, zum Duschen oder zu anderen Nichttrinkwasserzwecken ohne Vorbehandlung nutzen.


Bei Fragen steht Ihnen der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) unter der Tel.-Nr. 05534 9925-0 zur Verfügung. Fragen in Bezug auf gesundheitliche Belange richten Sie bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Holzminden, Tel. 05531 707-370.

 
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